Bei der Vergabe von Lehrgängen im Rahmen der Führungsausbildungen (f3, f4, f5 und ltr-fw) werden vordringlich Kameraden berücksicht,
welche sich in Führungsfunktion befinden und eine Ausnahmegenehmigungen nach §15 ThürBKG inne haben.
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einberufen
Sicherheitsbeauftragte Feuerwehr – Grundlagen sbfw-gl_2401
Ausbildungsbeginn: 26.03.2024 09:00Uhr
Ausbildungsort: Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
Anfahrt
Ausbildungsort: Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
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Max. Ausbildungsplätze: 1
Min. Ausbildungsstunden: 0 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 0 (45min)
MS: 12.01.2024