Im Landkreis sind derzeit 10 Kreisbrandmeister tätig. Von diesen haben sechs spezielle Fachaufgaben übernommen. Vier Kreisbrandmeister sind als Bindeglied zwischen den Feuerwehren und den Gemeinden sowie dem Landratsamt tätig.
Die speziellen Fachaufgaben gliedern sich wie folgt:
- Alarm- und Einsatzplanung,
- Führungsgruppe/Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ),
- Geräteprüfung, - wartung und - instandsetzung,
- Chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahren (CBRN),
- Sicherheit und
- Übungsdienst
Außerdem vollzieht ein Teil der Kreisbrandmeister Einsatzleitdienst für den Kreisbrandinspektor.
Die gesamte Richtlinie finden Sie hier: RL KBM
Nachfolgend die territoriale Zuständigkeit :