Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes im Sinne der Satzung und den gesetzlichen Regelungen. Vorstand im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch sind der Vorsitzende und die 3 stellvertretenden Vorsitzenden.
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes auf Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes. Er wird hierbei durch den erweiterten Vorstand unterstützt. Der Kreisbrandinspektor und der Kreisjugendfeuerwehrwart sind kraft Amtes im Vorstand mit beratender Stimme vertreten.
Aufgaben des Verbandsvorstandes:
- Durchführung und Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung
- Verwaltung des Kreisfeuerwehrverbandes und der Kreisjugendfeuerwehr Saalfeld-Rudolstadt
- Beschlussfassung in allen Verbandsangelegenheiten, in denen nicht die Verbandsversammlung oder der geschäftsführende Vorstand zuständig ist
- Vorbereitung der Verbandsversammlungen
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Vorbereitung von Vorschlägen für die Wahl des Verbandsvorstandes